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Archive für 10.1.2010

Ab 4. Juni 2010 neue 12-Tage-Regelung für Busfahrer

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Mit der Veröffentlichung am 14. November 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union erhalten die Busunternehmer Planungssicherheit: Ab dem 4. Juni 2010 gilt die neue modifizierte 12-Tage-Regelung im Rahmen der Lenk- und Ruhezeitenverordnung.

Vorteil ab Sommer u. a. für Klassenfahrten ins Ausland: Galt es bei Fahrten von 8 oder mehr Tagen bisher für den Busfahrer einen vollständigen Ruhetag ins Programm einzubauen, können die Gruppen nun an sämtlichen Reisetagen - weiterhin unter Berücksichtigung allgemeiner Ruhe-/Pausen-/Schicht- und Arbeitszeitbedingungen - täglich auf den Bus zurückgreifen.

Mit in Kraft treten einheitlicher EG-Sozialvorschriften im April 2007 war der Bus buchstäblich “unter die Räder des LKW geraten”, für den die seinerzeit neuen Regelungen konzipiert waren. Insbesondere der Wegfall der 12-Tage-Regelung bereitete vielen Busunternehmen gravierende Probleme. Neben einem Verlust der Flexibilität gingen touristische Leistungsangebote zurück, die Umsatzausfälle für die Busunternehmen und die touristischen Zielgebiete zur Folge haben. Die Durchführung längerer Urlaubsreisen war mit erheblichen Kostensteigerungen verbunden, die am Markt kaum umgesetzt werden konnten. Gerade auch für das Fahrpersonal hatte sich die Situation drastisch verschlechtert: Die Busfahrer wurden gezwungen ihre Ruhetage unterwegs und nicht wie früher zu Hause bei ihren Familien zu nehmen. In einer konzertierten Aktion der Busbranche wurde die Politik von den Nachteilen der seit 2007 geltenden 6-Tage-Regelung überzeugt. Den Tourismuspolitikern wurde die Bedeutung des Busses für die Erschließung touristischer Destinationen und die kontraproduktiven Auswirkungen der 6-Tage-Regelung aufgezeigt. Wichtig war ferner, dass es keine wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür gibt, dass die 6-Tage-Regelung sicherer wäre, als die bewährte 12-Tage-Regelung.
Die wesentlichen Eckpunkte der neuen Regelung sind:
Fahrer können die wöchentliche Ruhezeit nach spätestens 12 Tagen unter folgenden Voraussetzungen einlegen: Wenn die Busreise ins europäische Ausland geht und dort mindestens 24 ununterbrochene Stunden dauert und es sich dabei um eine einzige Reise handelt.
Ab dem 1.1.2014 gilt die 12-Tage-Regelung nur, wenn die eingesetzten Busse mit einem digitalen Tacho ausgestattet sind.
Ab dem 1.1.2014 müssen bei Nachtfahrten (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) entweder zwei Fahrer im Bus sein (Mehrfahrerbesatzung) oder die Fahrtunterbrechung (Pause) muss bereits nach 3 Stunden Lenkzeit eingelegt werden.
Mehr zum Thema: http://rda.de

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